Kosten
Als Privatpraxis richtet sich mein Angebot an privatversicherte Patient:innen, Beihilfeberechtigte, Heilfürsorgeberechtigte und Selbstzahler:innen. In bestimmten Fällen ist eine Behandlung auch über das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt in Anlehnung an die jeweils gültige Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Privatversicherte, Beihilfe und Heilfürsorge
Bei privat versicherten Patient:innen, Beihilfe- sowie Heilfürsorgeberechtigten werden die Kosten für eine ambulante Einzel- oder Gruppenpsychotherapie in der Regel übernommen. Der genaue Umfang der Erstattung richtet sich jedoch nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der zuständigen Beihilfe- oder Heilfürsorgestelle.
Ich empfehle Ihnen, bereits vor Beginn der Behandlung bei Ihrem Kostenträger zu klären, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden und ob ein besonderes Antrags- oder Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Die ersten drei bis sieben Sitzungen (psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik) werden häufig auch ohne vorherige Genehmigung übernommen; die konkreten Regelungen können jedoch je nach Kostenträger und Versicherungsverhältnis variieren.
Bei privat versicherten Patient:innen und Beihilfeberechtigten erfolgt die Abrechnung in der Regel über eine Privatrechnung. Diese kann anschließend beim jeweiligen Kostenträger zur Erstattung eingereicht werden. Bei Heilfürsorgeberechtigten erfolgt die Abrechnung je nach zuständigem Heilfürsorgeträger nach den dort geltenden Abrechnungs- und Genehmigungsverfahren.
Paartherapie
Paartherapie zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe oder der Heilfürsorge und erfolgt daher immer auf Selbstzahlerbasis. Auch wenn psychotherapeutische Methoden zum Einsatz kommen, handelt es sich formal nicht um eine Heilbehandlung im Sinne der Krankenversicherungen.
Selbstzahler:innen
Alle psychotherapeutischen Leistungen können auf Selbstzahlerbasis in Anspruch genommen werden.
Vorteile einer Behandlung auf Selbstzahlerbasis
- Vertraulichkeit: Es erfolgt keine Weitergabe von Diagnosen an Krankenkassen oder Versicherungen. Dies kann insbesondere im Hinblick auf Verbeamtung oder den Abschluss bestimmter Versicherungen relevant sein.
- Individuelle Gestaltung: Häufigkeit der Sitzungen kann flexibel vereinbart werden.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Selbst getragene Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte können Psychotherapie in bestimmten Fällen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens in Anspruch nehmen. Einen guten Überblick über das Verfahren erhalten Sie unter folgendem Link: Infos zur Kostenerstattung für Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich vor einem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie Anspruch auf eine Kostenerstattung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis haben.
Der erste Schritt
Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme haben oder ein Erstgespräch vereinbaren möchten, freue ich mich über Ihre Nachricht.
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